Meta kündigt werbefreie Abomodelle für Facebook und Instagram an

Nutzer in Europa bekommen jetzt gegen eine Gebühr mehr Kontrolle über ihre Daten und keine gezielte Werbung auf Facebook und Instagram.
Facebook Office Seattle

Es gibt ein altes Sprichwort: „Wenn du nicht für das Produkt bezahlst, dann bist du das Produkt.“ Scheint sich auch Facebook-Mutterkonzern Meta gedacht zu haben. Und bietet Nutzern in Europa jetzt gegen eine monatliche Gebühr mehr Kontrolle über ihre Daten und den Verzicht auf gezielte Werbung auf Facebook und Instagram.

Facebook- und Instagram-Nutzer in der EU, dem EWR und der Schweiz können jetzt 9,99 € pro Monat für die Webplattfor zahlen. 12,99 € werden pro Monat für iOS und Android fällig. Dafür bekommt man ein werbefreies Konto auf den beiden Social-Media-Plattformen. Diese monatlichen Gebühren decken alle verknüpften Facebook- und Instagram-Konten eines einzelnen Nutzers bis zum 1. März 2024 ab. Danach kostet der Verzicht auf Werbung auf jedem weiteren verknüpften Konto zusätzlich 6 €/Monat im Web und 8 €/Monat auf iOS und Android. Das bisherige Modell mit Werbung bleibt ebenfalls für Nutzer auf beiden Plattformen verfügbar.

„Die Option für Menschen, ein werbefreies Abonnement zu erwerben, gleicht die Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden aus, gibt den Benutzern gleichzeitig eine Wahl und ermöglicht es Meta, weiterhin alle Menschen in der EU, im EWR und in der Schweiz zu bedienen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil ausdrücklich anerkannt, dass ein Abonnementmodell, wie wir es ankündigen, eine gültige Form der Einwilligung für einen werbefinanzierten Dienst darstellt.“

In der Pressemitteilung von Meta geht es um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Digital Markets Act (DMA) der EU in Bezug auf die Nutzerdaten. Der DMA trat bereits im Mai in Kraft und betrachtet Facebook als Gatekeeper. Ein Gatekeeper ist in diesem Fall eine große digitale Plattform, die Kerndienste in der Kategorie der sozialen Netzwerke bereitstellt.

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Meta muss die Verpflichtungen und Verbote der Verordnung zwingend bis zum 6. März 2024 umsetzen. Die Verbotsliste des DMA enthält unter anderem ein Verbot der Kombination von Daten, die von zwei verschiedenen Diensten desselben Unternehmens gesammelt wurden. Außerdem untersagt er die Verfolgung von Nutzern außerhalb des Kerndienstes der Plattform.

Quelle

Toni Hobrecht
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